Skip to main content

Veranlagungsstelle für Überschusseinkünfte (ÜVSt)

Diese Stelle bearbeitet die Steuererklärungen von Personen mit ausschließlich Überschusseinkünften.

Überschusseinkünfte sind Arbeitslohn, Renten und Versorgungsbezüge, Kapitaleinkünfte sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlagen N, R, KAP, V). Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist die ÜVSt aber nur dann zuständig, wenn die Nutzungsüberlassung umsatzsteuerfrei erfolgt ist. Andernfalls wird die Steuererklärung von der Allgemeinen Veranlagungsstelle bearbeitet.

Ansprechpersonen Überschusseinkünfte (ÜVSt)

SteuernummernBuchstaben / BereichAufgabenbereichTelefon 08731 504 + Nebenstelle
110/300/00000 - 110/367/99999 A - DN 302
110/368/00000 - 110/411/99999 DO - FT 304
110/412/00000 - 110/443/99999 FU - HAK 303
110/444/00000 - 110/515/99999 HAL - KOR 311
110/516/00000 - 110/547/99999 KOS - LOL 309
110/548/00000 - 110/593/99999 LOM - OBZ 310
110/594/00000 - 110/631/99999 OC - RH 305
110/632/00000 - 110/691/99999 RI - SEH 312
110/692/00000 - 110/724/99999 SEI - STZ 315
110/725/00000 - 110/786/99999 SU - ZZ 313
110/798/00000 - 110/799/99999 A - Z Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer475
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar