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Grunderwerbsteuerstelle

Diese Stelle ist zuständig für die Besteuerung von Erwerbsvorgängen bei Immobilien.

Häufig gestellte Fragen und Antworten
Weitere Informationen zur Grunderwerbsteuer
Formulare zur Grunderwerbsteuer

Die Bearbeitung grunderwerbsteuerlicher Vorgänge ist in Bayern bei 18 Finanzämtern zentralisiert. Als sogenannte Grunderwerbsteuerzentralstellen sind diese Ämter daher für mehrere Finanzamtsbezirke zuständig.

Zuständig für den Amtsbezirk des Finanzamts Dingolfing ist das Finanzamt Zwiesel.
Bitte beachten Sie die abweichende Telefonnummer im Kopf der nachstehenden Tabelle!

Ihre Ansprechpersonen beim Finanzamt Zwiesel

Steuernummern Gemeinde / Stadtbezirk (Zuständigkeitsbereich) Telefon 09922 507 + Nebenstelle
170/806/00000 - 170/808/99999 Stadt Landshut, Landkreis Landshut die Gemeinden Adlkofen - Bruckberg 215
170/809/00000 - 170/815/99999 Landkreis Landshut, die Gemeinden Essenbach - Wurmsham 252
170/816/00000 - 170/816/99999 Landkreis Landshut die Gemeinden Erlbach - Ergoldsbach 205
170/816/00000 - 170/816/99999 Stadt Straubing 205
170/820/00000 - 170/825/99999 Landkreis Straubing die Gemeinden Aholfing - Niederwinkling 205
170/826/00000 - 170/829/99999 Landkreis Dingolfing 220
170/830/00000 - 170/835/99999 Landkreis Regen, Landkreis Straubing die Gemeinden Oberschneiding - Windberg 204
170/836/00000 - 170/837/99999 Stadt Landshut, Landkreis Landshut 207
170/838/00000 - 170/839/99999 Landkreis Straubing, Landkreis Regen 202
170/840/00000 - 170/840/99999 Landkreis Dingolfing, Stadt Straubing 203
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar