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Bodenschätzung

Sie liefert der Bewertungsstelle die Bewertungsgrundlagen für die landwirtschaftlich genutzten Flächen. Nach dem Bodenschätzungsgesetz dienen diese Ergebnisse darüber hinaus als Grundlagenwerte vor allem den Aufgaben der Agrarpolitik (Vergabe von Subventionen), der Vorbereitung von Flurneuordnungen und Meliorationen, dem landwirtschaftlichen Beleihungswesen, der Ermittlung von Entschädigungsleistungen (z.B. Straßenbau), der Planung von Projekten im Umweltbereich, sowie als Beitragsgrundlage für die landwirtschaftliche Alterskasse und die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften.

Weitere Informationen zur Bodenschätzung

Ansprechpersonen

Aufgabenbereich Ansprechperson Hinweis Telefon 0871 8529 + Nebenstelle
ALS Frau Klocek (Finanzamt Landshut) Mobil: 0174 6975315 594
VB Frau Lengfelder (Finanzamt Landshut) Mobil: 0162 2472333 625
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar