Skip to main content

Bewertung von Grundvermögen

Die Bewertungsstelle liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.

Ansprechpersonen Grundstücksbewertung

Aufgabenbereich Telefon 08731 504 + Nebenstelle
Bedarfsbewertung - 1 491
Bedarfsbewertung - 2 492
Bewertung im Sachwertverfahren - 1 494
Bewertung im Sachwertverfahren - 2 495
Einheitsbewertung für die Gemeinden: Dingolfing 484
Einheitsbewertung für die Gemeinden: Eichendorf, Mengkofen, Moosthenning 481
Einheitsbewertung für die Gemeinden: Frontenhausen, Reisbach, Wallersdorf 485
Einheitsbewertung für die Gemeinden: Gottfrieding, Mamming, Marklkofen 486
Einheitsbewertung für die Gemeinden: Landau, Niederviehbach 482
Einheitsbewertung für die Gemeinden: Loiching, Pilsting, Simbach 483
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar