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Bewertung von Grundvermögen

Die Bewertungsstelle liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.

Ansprechpersonen Grundstücksbewertung

AufgabenbereichTelefon 08731 504 + Nebenstelle
Bedarfsbewertung - 1491
Bedarfsbewertung - 2492
Bewertung im Sachwertverfahren - 1494
Bewertung im Sachwertverfahren - 2495
Einheitsbewertung für die Gemeinden: Dingolfing484
Einheitsbewertung für die Gemeinden: Eichendorf, Mengkofen, Moosthenning481
Einheitsbewertung für die Gemeinden: Frontenhausen, Reisbach, Wallersdorf485
Einheitsbewertung für die Gemeinden: Gottfrieding, Mamming, Marklkofen486
Einheitsbewertung für die Gemeinden: Landau, Niederviehbach482
Einheitsbewertung für die Gemeinden: Loiching, Pilsting, Simbach483
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar